Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ferienvermietung

von Hans-Christian Widegreen, Vilmstraße 8a, 18581 Putbus („Vermieter“)

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht einbezogen, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Mieter kann über das Buchungsformular eine verbindliche Anfrage (Angebot) zur Buchung der Ferienwohnung stellen.

(2) Der Vermieter schickt daraufhin dem Mieter eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Anfrage des Mieters nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage des Mieters beim Vermieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Vermieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Buchungsbestätigung) versandt wird.

§ 3 An- und Abreise

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung.

(2) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung um 10 Uhr besenrein zu übergeben. Der Kühlschrank ist zu leeren, das Geschirr zu reinigen, Elektrogeräte sind auszuschalten und der Hausmüll sowie die leeren Flaschen sind in den entsprechenden Abfallcontainern zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Miete ist vor der Anreise vollständig zu bezahlen und zwar spätestens zwei Wochen vor  dem Anreisetag.

(2) Ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und dem Anreisetag kürzer als zwei Wochen ist die Miete sofort zur Zahlung fällig.

(3) Es können die in der Buchungsabwicklung genannten Zahlungsverfahren vom Kunden genutzt werden.

(4) Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Stornierung

(1) Die Buchung kann bis zwei Wochen vor dem Anreisetag jederzeit kostenfrei storniert werden, danach ist eine Stornierung ausgeschlossen.

(2) Ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und dem Anreisetag kürzer als zwei Wochen ist eine Stornierung ausgeschlossen.

(3) Ersparte Aufwendungen des Vermieters (z.B. durch eine anderweitige Vermietung) werden stets auf den Stornierungsbetrag angerechnet.

§ 6 Pflichten des Mieters

(1) Die Ferienwohnung darf nur mit der angegebenen  Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die angegebene Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich die Ferienwohnung zu verlassen. Im Übrigen darf die Ferienwohnung nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.

(2) Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

(3) Ein Haustier darf nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Das Haustier muss im Vorab angezeigt werden. Für durch die eingebrachten Haustiere verursachte Schäden haftet ausschließlich der Mieter.

(4) Der Mieter hat die Ferienwohnung und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden hat der Mieter ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

(5) Es steht ein Stellplatz zur Verfügung. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen besteht kein Anspruch des Mieters auf das Abstellen der weiteren Fahrzeuge auf dem Grundstück. In diesen Fällen sind die weiteren Pkws auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen.

§ 7 Haftung des Vermieters

(1) Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen.

(5) Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Ferienwohnung und den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Mieter und seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung der Ferienwohnung oder ihrer Einrichtungen entstehen, haftet der Vermieter nicht, es sei denn, dass ihm eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflicht zur Last fällt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.